Aktuelles in der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf
Veranstaltungen in Brand-Erbisdorf im Jahr 2013
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Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen
Umsetzung der 2. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Am 18.07.2002 hat die Europäische Union die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) erlassen. Im Jahr 2005 wurde diese in Deutsches Recht (Bundesimmissionsschutzgesetz § 47 a - § 47 f) umgesetzt. Ziel ist, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Danach sind Städte und Gemeinden verpflichtet, mittels Lärmkarten die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm zu erfassen.
Durch die Umsetzung der 2. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die auch für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gilt, war die Stadt Brand-Erbisdorf entlang der Bundesstraße B 101 betroffen.
Bei der Erarbeitung der Lärmkarten wurden die Städte und Gemeinden in Sachsen durch den Freistaat unterstützt. Es bestand die Möglichkeit, sich durch einen Rahmenvertrag über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) an einer zentralen Auftragsvergabe, deren Organisation über das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt wurde, zu beteiligen. Die Stadt Brand-Erbisdorf nahm, wie etwa 90 % der betroffenen Kommunen in Sachsen, an der landeszentralen Lärmkartierung teil. Die Lärmkarten waren ausschließlich auf der Grundlage vorgegebener Vorschriften zu berechnen. Es haben keine Messungen der Lärmpegel stattgefunden.
Im Rahmen der Lärmkartierung wurde die Belastung an der B 101 berechnet, in Lärmkarten graphisch dargestellt und daraus die Lärmbetroffenheit der Bevölkerung für den 24-Stunden-Tag (LDEN) als auch für den Nachtzeitraum (LNigth) ermittelt.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind laut Bundesimmissionsschutzgesetz § 47 f der Öffentlichkeit bekannt zu machen und können über den Internet-Kartendienst des LfULG unter der Adresse
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm
eingesehen werden.
Bürger, denen dafür die technischen Möglichkeiten fehlen, können im Zeitraum vom 08.04. – 08.07.2013 in die Daten per Computer während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Stadthaus, Albertstraße 4, Fachbereich 4, Bau, Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 312, Frau Clausnitzer (Tel. 037322/ 32 345) oder Zimmer 310, Herr Braun (Tel. 037322/ 32 343) Einsicht nehmen. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.
SG Umwelt
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Einige Fakten zur Entwicklung der beiden Orte
Alte Zechenhäuser
Bebauung bis 1900
Durch die Ansiedlung der Industrie entstandene Wohnhäuser
Projekte zwischen den beiden Kriegen
Bebauung entlang der Straße 101
Baugeschehen 1945 bis 1990
Bauen und Sanieren nach der politischen Wende
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