Hunde bereichern unser Leben – leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Hundekot nicht beseitigt wird. Das sorgt verständlicherweise für Ärger.
In der Polizeiverordnung der Stadt Brand-Erbisdorf ist daher klar geregelt: Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Gehwege sowie Grün- und Erholungsanlagen.
Wir möchten daran erinnern, dass das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Liegewiesen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, unsere Stadt sauber und lebenswert zu halten, indem Sie Ihrer Verantwortung als Hundehalterin oder Hundehalter nachkommen.
Sollten dennoch Verstöße festgestellt werden, können diese dem Ordnungsamt gemeldet und entsprechend verfolgt werden – sofern sie nicht anonym erfolgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
– Ihr Ordnungsamt –