Wohnmobile bieten Freiheit, erfordern aber auch Verantwortungsbewusstsein. Das zulässige Gesamtgewicht und die ordentliche Verstauung des Reisegepäckes sind stets zu beachten. Denn Überladung gefährdet die Fahrstabilität und verlängert den Bremsweg.
Das erlaubte Gesamtgewicht des Fahrzeugs (in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zu finden) setzt sich zusammen aus Leergewicht und Zuladung. Wer das Gesamtgewicht überschreitet, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Darum sollte man vor der Abfahrt auf eine Fahrzeugwaage fahren, beispielsweise auf öffentliche Brückenwaagen. Auch die Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion bietet dies als Service an – bei Interesse wenden Sie sich für eine Terminabsprache zum kostenlosen Wohnmobilcheck inklusive Wiegen bitte per E-Mail an: vpi.pd-c@polizei.sachsen.de
Weitere Tipps, um eine Überschreitung des Gesamtgewichts zu vermeiden:
- Trinkwasser im kleinen Kanister mitführen und erst auf dem Stellplatz den Tank auffüllen
- Grauwasser vor der Fahrt ablassen
- große Mengen an Getränken und Lebensmitteln nicht von zu Hause mitnehmen, sondern erst am Reiseziel kaufen
- auf unnötigen Ballast (zu viel Bekleidung, ungenutzte Küchengeräte etc.) verzichten
Weiterhin sind die Führerscheinklassen entscheidend. Viele Reisemobile bis 3,5 t dürfen mit Klasse B gefahren werden. Für schwerere Modelle ist meist Klasse C1 oder C erforderlich. Deshalb sollte vor dem Kaufen oder Mieten die zulässige Gesamtmasse und die persönliche Fahrerlaubnis geprüft werden. Wer bis 1999 den Autoführerschein gemacht hat, darf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren, seitdem sind es nur noch 3,5 Tonnen.
Außerdem sind angemessene Fahrgeschwindigkeiten wichtig. Auf Autobahnen, Landstraßen und in Ortschaften gelten je nach Land unterschiedliche Limits. Schwerere und höher gebaute Fahrzeuge sind außerdem seitenwindempfindlicher, weshalb bei Böen oder auf schmalen Straßen eine langsamere, kontrollierte Fahrweise ratsam ist.
Beim Parken sind die Größe des Wohnmobils, die erlaubte Parkdauer sowie die örtlichen Vorschriften zu beachten. In Städten findet man oft nur begrenzte Stellflächen, auf Parkplätzen und Campingplätzen gelten spezielle Gebühren und Regeln und in Naturschutzgebieten strikte Verbote des Wildcampens.
Auch wenn der geräumige Camper dazu einlädt, sobald er rollt, sind die Benutzung der Toilette, der Gang zum Kühlschrank oder ein Nickerchen auf dem Bett verboten. Denn während der Fahrt müssen alle Insassen gesichert sein. Für Kinder gelten dieselben Regeln wie im normalen Pkw – je nach Körpergröße ist ein Kindersitz Pflicht. Zudem dürfen nur Sitzplätze, die explizit für die Fahrt ausgewiesen (und meist vorwärtsgerichtet) sind, genutzt werden.
Auch Hunde und Katzen müssen während der Fahrt gesichert werden. Es gibt dafür spezielle Anschnallgurte und entsprechende Transportboxen.
Es ist zudem empfehlenswert, angeschlossene Gasflaschen während der Fahrt zuzudrehen. Seit 2025 ist die Prüfung der Gasanlage alle zwei Jahre verpflichtend.
Wer diese Aspekte berücksichtigt, reist sicherer und entspannter!
Ihr Bürgerpolizist