Altes Rathaus in Langenau steht zum Verkauf
Das Alte Rathaus in Langenau steht zum Verkauf. Alle Infos im PDF-Dokument.
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Baumaßnahme Ring der Einheit (nur Ringstraße von Kohlenstraße zu Kohlenstraße ohne Abzweigungen)
Ab dem 22. Juni 2026 beginnt die Baumaßnahme Ring der Einheit.
Als erstes wird die Trinkwasserleitung in Höhe Zufahrt zum Ring der Einheit Haus-Nr. 46 in Richtung Kirchweg sowie zwischen Kohlenstraße und Ring der Einheit Haus-Nr. 38 verlegt. Bei dem Rest der Ringstraße „Ring der Einheit“ findet in diesem Zeitraum keine Bautätigkeit statt.
Anschließend werden die Straße und Fußwege gebaut. Die gesamte Ringstraße erhält eine Vollsperrung. Der Wechsel der Baubereiche wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Die Baumaßnahme soll bis Ende Oktober abgeschlossen sein.
Fragen jeglicher Art (Zugänglichkeit etc.) können Sie an das Baustellenpersonal stellen oder immer mittwochs 8:00 Uhr zu den wöchentlichen Bauberatungen.
Wohnmobile bieten Freiheit, erfordern aber auch Verantwortungsbewusstsein. Das zulässige Gesamtgewicht und die ordentliche Verstauung des Reisegepäckes sind stets zu beachten. Denn Überladung gefährdet die Fahrstabilität und verlängert den Bremsweg.
Das erlaubte Gesamtgewicht des Fahrzeugs (in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zu finden) setzt sich zusammen aus Leergewicht und Zuladung. Wer das Gesamtgewicht überschreitet, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Darum sollte man vor der Abfahrt auf eine Fahrzeugwaage fahren, beispielsweise auf öffentliche Brückenwaagen. Auch die Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion bietet dies als Service an – bei Interesse wenden Sie sich für eine Terminabsprache zum kostenlosen Wohnmobilcheck inklusive Wiegen bitte per E-Mail an: vpi.pd-c@polizei.sachsen.de
Weitere Tipps, um eine Überschreitung des Gesamtgewichts zu vermeiden:
Weiterhin sind die Führerscheinklassen entscheidend. Viele Reisemobile bis 3,5 t dürfen mit Klasse B gefahren werden. Für schwerere Modelle ist meist Klasse C1 oder C erforderlich. Deshalb sollte vor dem Kaufen oder Mieten die zulässige Gesamtmasse und die persönliche Fahrerlaubnis geprüft werden. Wer bis 1999 den Autoführerschein gemacht hat, darf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren, seitdem sind es nur noch 3,5 Tonnen.
Außerdem sind angemessene Fahrgeschwindigkeiten wichtig. Auf Autobahnen, Landstraßen und in Ortschaften gelten je nach Land unterschiedliche Limits. Schwerere und höher gebaute Fahrzeuge sind außerdem seitenwindempfindlicher, weshalb bei Böen oder auf schmalen Straßen eine langsamere, kontrollierte Fahrweise ratsam ist.
Beim Parken sind die Größe des Wohnmobils, die erlaubte Parkdauer sowie die örtlichen Vorschriften zu beachten. In Städten findet man oft nur begrenzte Stellflächen, auf Parkplätzen und Campingplätzen gelten spezielle Gebühren und Regeln und in Naturschutzgebieten strikte Verbote des Wildcampens.
Auch wenn der geräumige Camper dazu einlädt, sobald er rollt, sind die Benutzung der Toilette, der Gang zum Kühlschrank oder ein Nickerchen auf dem Bett verboten. Denn während der Fahrt müssen alle Insassen gesichert sein. Für Kinder gelten dieselben Regeln wie im normalen Pkw – je nach Körpergröße ist ein Kindersitz Pflicht. Zudem dürfen nur Sitzplätze, die explizit für die Fahrt ausgewiesen (und meist vorwärtsgerichtet) sind, genutzt werden.
Auch Hunde und Katzen müssen während der Fahrt gesichert werden. Es gibt dafür spezielle Anschnallgurte und entsprechende Transportboxen.
Es ist zudem empfehlenswert, angeschlossene Gasflaschen während der Fahrt zuzudrehen. Seit 2025 ist die Prüfung der Gasanlage alle zwei Jahre verpflichtend.
Wer diese Aspekte berücksichtigt, reist sicherer und entspannter!
Ihr Bürgerpolizist
Am 09.06.2026 fand eine Sitzung der Unfallkommission Brand-Erbisdorf statt. Dabei wurde die Unfallhäufungsstelle Kreuzung Großhartmannsdorfer Straße/Langenauer Straße genauer betrachtet. Auf Grund zahlreicher Unfälle zwischen 2023 und 2026 muss im Ergebnis der „grüne Pfeil“ von der Großhartmannsdorfer Straße in die Langenauer Straße abgedeckt werden.
Enrico Göpfert
Vorsitzender Unfallkommission Brand-Erbisdorf
Am 26.05.2026 hat der Stadtrat eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Die Änderung besteht darin, dass Protokolle der Sitzungen auch mit Unterstützung von KI-gestützer Software erstellt werden.
Einen neuen Wohnsitz anmelden egal ob als Zuzug oder nach einem Umzug innerhalb der Stadt.
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.
Hier gelangen Sie direkt zum Onlineangebot: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA?plz=09618&ort=Brand-Erbisdorf