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Sanierung Ring der Einheit (nur Ringstraße von Kohlenstraße zu Kohlenstraße ohne Abzweigungen)

Baumaßnahme Ring der Einheit (nur Ringstraße von Kohlenstraße zu Kohlenstraße ohne Abzweigungen)

Ab dem 22. Juni 2026 beginnt die Baumaßnahme Ring der Einheit.

Als erstes wird die Trinkwasserleitung in Höhe Zufahrt zum Ring der Einheit Haus-Nr. 46 in Richtung Kirchweg sowie zwischen Kohlenstraße und Ring der Einheit Haus-Nr. 38 verlegt. Bei dem Rest der Ringstraße „Ring der Einheit“ findet in diesem Zeitraum keine Bautätigkeit statt.

Anschließend werden die Straße und Fußwege gebaut. Die gesamte Ringstraße erhält eine Vollsperrung. Der Wechsel der Baubereiche wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.

Die Baumaßnahme soll bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

Fragen jeglicher Art (Zugänglichkeit etc.) können Sie an das Baustellenpersonal stellen oder immer mittwochs 8:00 Uhr zu den wöchentlichen Bauberatungen.

Was Wohnmobil-Camper beachten müssen

Wohnmobile bieten Freiheit, erfordern aber auch Verantwortungsbewusstsein. Das zulässige Gesamtgewicht und die ordentliche Verstauung des Reisegepäckes sind stets zu beachten. Denn Überladung gefährdet die Fahrstabilität und verlängert den Bremsweg.

Das erlaubte Gesamtgewicht des Fahrzeugs (in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zu finden) setzt sich zusammen aus Leergewicht und Zuladung. Wer das Gesamtgewicht überschreitet, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Darum sollte man vor der Abfahrt auf eine Fahrzeugwaage fahren, beispielsweise auf öffentliche Brückenwaagen. Auch die Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion bietet dies als Service an – bei Interesse wenden Sie sich für eine Terminabsprache zum kostenlosen Wohnmobilcheck inklusive Wiegen bitte per E-Mail an: vpi.pd-c@polizei.sachsen.de

Weitere Tipps, um eine Überschreitung des Gesamtgewichts zu vermeiden:

  • Trinkwasser im kleinen Kanister mitführen und erst auf dem Stellplatz den Tank auffüllen
  • Grauwasser vor der Fahrt ablassen
  • große Mengen an Getränken und Lebensmitteln nicht von zu Hause mitnehmen, sondern erst am Reiseziel kaufen
  • auf unnötigen Ballast (zu viel Bekleidung, ungenutzte Küchengeräte etc.) verzichten

Weiterhin sind die Führerscheinklassen entscheidend. Viele Reisemobile bis 3,5 t dürfen mit Klasse B gefahren werden. Für schwerere Modelle ist meist Klasse C1 oder C erforderlich. Deshalb sollte vor dem Kaufen oder Mieten die zulässige Gesamtmasse und die persönliche Fahrerlaubnis geprüft werden. Wer bis 1999 den Autoführerschein gemacht hat, darf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren, seitdem sind es nur noch 3,5 Tonnen.

Außerdem sind angemessene Fahrgeschwindigkeiten wichtig. Auf Autobahnen, Landstraßen und in Ortschaften gelten je nach Land unterschiedliche Limits. Schwerere und höher gebaute Fahrzeuge sind außerdem seitenwindempfindlicher, weshalb bei Böen oder auf schmalen Straßen eine langsamere, kontrollierte Fahrweise ratsam ist.

Beim Parken sind die Größe des Wohnmobils, die erlaubte Parkdauer sowie die örtlichen Vorschriften zu beachten. In Städten findet man oft nur begrenzte Stellflächen, auf Parkplätzen und Campingplätzen gelten spezielle Gebühren und Regeln und in Naturschutzgebieten strikte Verbote des Wildcampens.

Auch wenn der geräumige Camper dazu einlädt, sobald er rollt, sind die Benutzung der Toilette, der Gang zum Kühlschrank oder ein Nickerchen auf dem Bett verboten. Denn während der Fahrt müssen alle Insassen gesichert sein. Für Kinder gelten dieselben Regeln wie im normalen Pkw – je nach Körpergröße ist ein Kindersitz Pflicht. Zudem dürfen nur Sitzplätze, die explizit für die Fahrt ausgewiesen (und meist vorwärtsgerichtet) sind, genutzt werden.

Auch Hunde und Katzen müssen während der Fahrt gesichert werden. Es gibt dafür spezielle Anschnallgurte und entsprechende Transportboxen.

Es ist zudem empfehlenswert, angeschlossene Gasflaschen während der Fahrt zuzudrehen. Seit 2025 ist die Prüfung der Gasanlage alle zwei Jahre verpflichtend.

Wer diese Aspekte berücksichtigt, reist sicherer und entspannter!

Ihr Bürgerpolizist

Ergebnis der Unfallkommission

Am 09.06.2026 fand eine Sitzung der Unfallkommission Brand-Erbisdorf statt. Dabei wurde die Unfallhäufungsstelle Kreuzung Großhartmannsdorfer Straße/Langenauer Straße genauer betrachtet. Auf Grund zahlreicher Unfälle zwischen 2023 und 2026 muss im Ergebnis der „grüne Pfeil“ von der Großhartmannsdorfer Straße in die Langenauer Straße abgedeckt werden.

Enrico Göpfert
Vorsitzender Unfallkommission Brand-Erbisdorf

Vogelperspektive des Erzengler-Teichs in Brand-Erbisdorf

Erzengler-Bad öffnet wetterbedingt frühestens am 26. Mai

Es ist so weit! Das Erzengler-Bad startet am 16. Mai in die neue Saison. Von Dienstag bis Freitag wird es immer als freie Badestelle betrieben. Das bedeutet: Der Eintritt ist frei. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Es sind keine Rettungsschwimmer vor Ort und es findet kein Bootsverleih statt. Rutsche und Steg sind geschlossen. Für Schulklassen können mit entsprechendem Vorlauf individuelle Absprachen getroffen werden.
 
An den Wochenenden und in den Schulferien wird das Erzengler-Bad als Naturbad betrieben. Rettungsschwimmer sind vor Ort und Rutsche und Steg sind frei nutzbar. Auch der Bootsverleih ist geöffnet. Es gelten dann die bekannten Eintrittspreise.

Kiosk-Betreiber für Erzengler-Bad gesucht

Die Stadt Brand-Erbisdorf sucht ab sofort einen Kiosk-Betreiber mit eigenem Verkaufswagen für das Naturbad „Erzengler Teich“, der sich eigenverantwortlich, insbesondere während der Badesaison, um das leibliche Wohl der Gäste kümmert.

In den vergangenen Jahren besuchten das Naturbad jährlich im Schnitt rund 18.000 Gäste. Die Badesaison ist zeitlich vom 16.05. bis 13.09. begrenzt. Der Eröffnungstermin ist natürlich von den Witterungsbedingungen abhängig.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Sonntag: 11 bis 19 Uhr
Montags geschlossen

Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Kiosks sind an die Öffnungszeiten des Naturbades gebunden. Bei schlechtem Wetter ist bezüglich der Öffnung des Kiosks Rücksprache mit der Stadt Brand-Erbisdorf zu halten.

Informationen zum Objekt:

Das Naturbad „Erzengler Teich“ besitzt eine Wasserrutsche, eine 50-Meter-Bahn, einen Bootsverleih und eine Beachvolleyball-Anlage sowie einen Sanitärbereich mit Umkleiden, Duschen und Toiletten.

Informationen zum Nutzungsvertrag:

Wir bitten um die Abgabe eines Nutzungsangebotes. Die verbrauchsabhängigen Betriebskosten werden am Anfang und am Ende der Badesaison durch Ablesung ermittelt. Für den anfallenden Restmüll sind vom Kioskbetreiber 2/3 des Gesamtaufkommens pro Saison zu bezahlen. Der Kioskbetreiber stellt Verkaufswagen und entsprechendes Mobiliar bereit. Die Laufzeit des Nutzungsvertrages beginnt am 01.05.2026 und ist zunächst befristet auf die Dauer einer Badesaison. Der Nutzungsvertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. 

Wir wünschen uns von dem Kioskbetreiber:

Der zukünftige Kioskbetreiber sollte ein ansprechendes Angebot an Speisen und Getränken mit vertretbaren, familienfreundlichen Preisen bieten und die Wünsche der Gäste jeden Alters berücksichtigen. Kenntnisse der gesetzlichen und hygienerechtlichen Vorschriften sind notwendig. Die Nachweise über die Kenntnis der entsprechenden gesetzlichen und hygienischen Vorschriften und alle erforderlichen Genehmigungen und notwendigen Versicherungen sind der Bewerbung beizufügen.

Inhalt der Bewerbungsunterlagen:

Bei der Abgabe der Bewerbung ist ein Konzept beizufügen, welches den Betrieb, das Speisen- und Getränkeangebot einschließlich der entsprechenden Preisangaben sowie den vorgesehenen Personaleinsatz beschreibt. Weiter sind die für den Betrieb verantwortlichen Personen zu benennen. Der Bewerbung bitten wir einschlägige Referenzen beizufügen. Für die Entscheidung des Kioskbetreibers werden bei Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen, das vorgelegte Betriebskonzept, das Speisen- und Getränkeangebot einschließlich der Preisgestaltung sowie das Nutzungsangebot zu jeweils einem Drittel betrachtet.

Auf Wunsch kann unter vorheriger Terminvereinbarung eine Besichtigung des Objektes durchgeführt werden.

Ansprechpartner:

Stadt Brand-Erbisdorf
Herr Schülke
Tel. 037322/32300 
Fachbereich 3 Bau, Immobilien und Umwelt
Markt 1
09618 Brand-Erbisdorf

 

Unsere vierbeinigen Freunde – Hunde und ihre Hinterlassenschaften

Hunde bereichern unser Leben – leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Hundekot nicht beseitigt wird. Das sorgt verständlicherweise für Ärger.

In der Polizeiverordnung der Stadt Brand-Erbisdorf ist daher klar geregelt: Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Gehwege sowie Grün- und Erholungsanlagen.

Wir möchten daran erinnern, dass das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Liegewiesen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, unsere Stadt sauber und lebenswert zu halten, indem Sie Ihrer Verantwortung als Hundehalterin oder Hundehalter nachkommen.

Sollten dennoch Verstöße festgestellt werden, können diese dem Ordnungsamt gemeldet und entsprechend verfolgt werden – sofern sie nicht anonym erfolgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

– Ihr Ordnungsamt –



S206 in St. Michaelis

Die S206 in St. Michaelis wird für die Winterpause vom 19.12.2025 bis voraussichtlich 19.01.2026 für den Anlieger- und Linienverkehr einspurig befahrbar sein. Der Winterdienst wird erfolgen.
Die ortsübliche Umleitung bleibt wie bisher bestehen.

An- bzw. Ummeldung in Brand-Erbisdorf digital möglich

Einen neuen Wohnsitz anmelden egal ob als Zuzug oder nach einem Umzug innerhalb der Stadt.

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.

Hier gelangen Sie direkt zum Onlineangebot: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA?plz=09618&ort=Brand-Erbisdorf