Brand-Erbisdorf

Stasi-Unterlagen-Archiv berät im Stadthaus zur Rehabilitierung von SED-Unrecht

Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur lädt am 16.09.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr zur Bürgersprechstunde nach Brand-Erbisdorf ein. Die Beratung findet im Stadthaus (Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf), Raum 206 statt.

Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Unrecht und die daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen informieren. Vor Ort berät Utz Rachowski. Er erläutert die Reha-Gesetze, den Sächsischen Härtefallfonds für SED-Opfer und beantwortet Fragen zur „Opferrente“, eine Zuwendung für ehemalige Haftopfer. Ein wichtiges Thema werden die Verbesserungen und Erleichterungen für Betroffene durch die jüngste Gesetzesnovellierung sein. Gemeinsam mit den Ratsuchenden bespricht unser Berater das weitere Vorgehen. Er prüft, ob die Voraussetzungen zum Stellen von Anträgen vorliegen und hilft beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten zu stellen, wofür ein gültiges Personaldokument nötig ist. Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs Chemnitz beraten zu sämtlichen Fragen der Akteneinsicht.

Für die Beratung ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Utz Rachowski ist während der Sprechstunde auch telefonisch unter 037322 – 323 15 erreichbar.

Hintergrund: In der DDR wurden hunderttausende Menschen aus politischen Gründen verfolgt und leiden mitunter bis heute unter den Folgen. Für diese Betroffenen gibt es Rehabilitierungsgesetze, die den Weg eröffnen, rechtsstaatswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Seit Juli 2025 gelten weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen von SED-Unrecht. So fällt etwa der Nachweis der Bedürftigkeit weg, um die „Opferrente“ zu erhalten. Weitere Verbesserungen betreffen beruflich Verfolgte, Zwangsausgesiedelte aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Das Gesetz sieht auch einen bundesweiten Härtefallfonds vor.