Brand-Erbisdorf

Ausgabe 17/2023 vom 06.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung zum Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“ und zum Vorentwurf für die 2. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“ in der Fassung vom 18.09.2023 und den Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 18.09.2023 gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt (Beschluss Nr. 093/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma 3Energy GmbH aus 09603 Großschirma, die für das Vorhaben die interne Betreibergesellschaft „Solarpark St. Michaelis GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Großschirma gegründet hat.

Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft.

Das Plangebiet mit einer Größe von 4,3 ha umfasst die Flurstücke 504/a und 506 der Gemarkung St. Michaelis in 09618 Brand-Erbisdorf. Jedes Flurstück bildet einen Teilgeltungsbereich, getrennt durch das kommunale Wegegrundstück, welches nicht Gegenstand der Planung ist.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 15.11.2023 bis einschließlich zum 15.12.2023 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, im 2. Obergeschoss beim Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag:           08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:         08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch:        geschlossen
  • Donnerstag:    08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag:            08:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 15.11.2023 bis zum 15.12.2023 im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Auslegung und Unterrichtung soll nach § 3 PlanSiG vorrangig in digitaler Form erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“:

  • Planurkunde – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Textlichen Festsetzungen – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Hinweise – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Begründung – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Umweltinformationen – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für die 2. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren:

  • Planurkunde – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Begründung – Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf unter der Telefonnummer: 037322/32-350 oder per E-Mail an: stadtplanung@brand-erbisdorf.de gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, 06.11.2023

gez.
Dr. Martin Antonow

Oberbürgermeister

Siegel

Anlage – Lageplan

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