Brand-Erbisdorf

Ausgabe 16/2022 vom 21.12.2022

über den Beschluss zur Aufnahme und öffentlicher Auslegung in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Brand-Erbisdorf

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2022 die Aufnahme und Auslegung des Wegenetzes im „Landschaftspark Niederes Rittergut Langenau“ (VNK 5145433a (Am Parkteich) – NNK 5145583a (Oberreichenbacher Straße 1)) als beschränkt-öffentlicher Wege mit der Widmungsbeschränkung als „Wanderweg“ in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Brand-Erbisdorf gemäß den Anlagen, beschlossen (Beschluss Nr. 113/2022).

Gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG sind Bestandsverzeichnisse nach ihrer erstmaligen Anlegung sechs Monate in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auszulegen. Der Verlauf dieser Frist ist vorher öffentlich bekannt zu geben und die Beteiligten – sofern sie bekannt sind – sind gegen Zustellungsnachweis zu unterrichten. Entsprechend des § 54 Abs. 2 SächsStrG, wird eine Eintragung im Straßenbestandsverzeichnis nach § 54 Abs. 1 SächsStrG unanfechtbar, gilt eine nach § 6 Absatz 3 erforderliche Zustimmung als erteilt und die Widmung als verfügt.

Bei dem zur Aufnahme beschlossenen Wegenetz im „Landschaftspark Niederes Rittergut Langenau“ (VNK 5145433a (Am Parkteich) – NNK 5145583a (Oberreichenbacher Straße 1)) handelt es sich um ein Wegenetz mit öffentlichem Charakter, entsprechend des § 53 Abs. 1 SächsStrG. Das Wegenetz wurde bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengesetzes am 16.02.1993 öffentlich genutzt. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Brand-Erbisdorf.
Dies betrifft die Flurstücke 1249a, 1248, 1249d, 1249/11, 1249/13, 1250/3, 1260/1, 1196, 1197, 1198 der Gemarkung Langenau.

Die Eintragungsverfügung mit Bestandsblatt und Übersichtskarte liegt für die Dauer von sechs Monaten (22.12.2022 – 21.06.2023) nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Stadthaus Albertstraße 4 in 09618 Brand-Erbisdorf, im 2. OG beim Fachbereich 3, während der folgenden Öffnungszeiten aus:

Montag:            08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:          08:00 – 12:00 Uhr und mit Termin 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:         geschlossen
Donnerstag:     08:00 – 12:00 Uhr und mit Termin 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:             08:00 – 12:00 Uhr

Die Auslegung der Eintragungsverfügung mit Bestandsblatt und Übersichtskarte erfolgt gleichzeitig auch online unter: https://mitdenken.sachsen.de/1032697 .

Hinweis:
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B.: mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschrieben Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, schriftlich oder zur Niederschrift oder bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf zur Niederschrift einzulegen.

Brand-Erbisdorf, 21.12.2022

Martin Antonow
Oberbürgermeister

Siegel

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