Brand-Erbisdorf

Ausgabe 05/2022 vom 02.06.2022

Öffentliche Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“

und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 mit Beschluss Nr. 048/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht:

„Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“ als qualifizierten Bebauungsplan im Regelverfahren.
Das Plangebiet mit einer Fläche von 35,5 ha umfasst die privaten Flurstücke 79/1, 229/1, 228, 227, 226, 225, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1 sowie das kommunale Wegegrundstück Flurstück 236/1 der Gemarkung Oberreichenbach in 09618 Brand-Erbisdorf jeweils vollumfänglich.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 (Lageplan) dargestellt. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf beauftragt die Verwaltung das Bauleitplanverfahren durchzuführen und mit dem Vorhaben und Erschließungsträger Münch eMergy GmbH & Co. KG einen entsprechenden Durchführungsvertrag abzuschließen.“

Planungsziel ist die Errichtung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Durch die aufgeständerte und erhöhte Bauweise der Solarmodule wird auf den Flächen eine Doppelnutzung mit Landwirtschaft angestrebt.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch eMergy GmbH & Co. KG.

Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 mit Beschluss Nr. 049/2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen und die Verwaltung beauftragt das Änderungsverfahren durchzuführen.

Auch dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

„Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf beschließt die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberreichenbach“.
Das Plangebiet mit einer Fläche von 35,5 ha umfasst die privaten Flurstücke 79/1, 229/1, 228, 227, 226, 225, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1 sowie das kommunale Wegegrundstück Flurstück 236/1 der Gemarkung Oberreichenbach in 09618 Brand-Erbisdorf jeweils vollumfänglich.
Der Geltungsbereich zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage 1 (Lageplan) dargestellt. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf beauftragt die Verwaltung das Änderungsverfahren durchzuführen und mit dem Vorhaben und Erschließungsträger Münch eMergy GmbH & Co. KG einen entsprechenden Durchführungsvertrag abzuschließen.“

Die Bekanntmachung ist auch online unter: https://mitdenken.sachsen.de/1029533 abrufbar.

Anlage 1 Lageplan

Brand-Erbisdorf, 01.06.2022

Dr. Antonow
Oberbürgermeister

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