Informationen für Wahlhelfer
Die Stadt Brand-Erbisdorf möchte allen interessierten Wahlberechtigten die Möglichkeit bieten, aktiv an dieser Wahl mitzuarbeiten. Zu diesem Zweck meldeten sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung, so dass die Wahlvorstände besetzt werden konnten.
Danke!
Entsprechend unserer Entschädigungssatzung Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide erhalten Sie für Ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € bis 90,00 € je nach tatsächlich ausgeübter ehrenamtlicher Tätigkeit.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe.
Im Folgenden einige Links, die Ihnen bei der Vorbereitung auf den Wahltag helfen können:
Übersicht zum Wahlrecht in Sachsen
Für Fragen steht Ihnen die Stadtwahlleiterin Frau Brinster unter Tel.Nr. 037322 32105 oder per E-Mail gb_ob@brand-erbisdorf.de zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen:
- Kommunalwahlgesetz Sachsen (KomWG)
- Kommunalwahlordnung Sachsen (KomWO)
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)